1. Der Verband hat die Aufgabe, die Bibliotheken der Landkreise, Städte und Gemeinden in Mittel- und Oberfranken zu fördern, um eine flächendeckende Literaturversorgung der Bevölkerung in den Gemeinden sowie der Schulverbände in den Regierungsbezirken Mittel- und Oberfranken zu sichern. Er vertritt die Belange der kommunalen Bibliotheksträger. Daneben können auch andere bayerische Bereiche, die keine kommunale Vertretung haben, gefördert werden.
2. Er trifft die erforderlichen Maßnahmen, die zur Entwicklung des Bibliothekswesens und zur Unterstützung der öffentlichen Bibliotheken und Schulbibliotheken beitragen.
3. Er unterhält Einrichtungen, die beim fachgerechten Aufbau der Medienbestände, der äußeren Gestaltung und inneren Ordnung der Bibliotheken Hilfe leisten.
4. Er bemüht sich, den Einkauf des Bedarfs der Bibliotheken möglichst vorteilhaft zu gestalten (Beschaffung von Büchern u.a. Medien, Einrichtungsgegenstände u.a. Materialien). Dazu unterhält er die im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg eingetragene Firma „Bibliotheksverband Mittel- und Oberfranken e.V. – Bücherdienst“.
5. Er bemüht sich um die Einordnung des Bibliothekswesens in die öffentliche Kulturarbeit und um eine etatmäßige geregelte Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken.
6. Diese Aufgaben regelt er in enger Fühlungnahme mit den Regierungen und den Bezirken Mittel- und Oberfranken sowie der Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen, Außenstelle Nürnberg.
7. Der Verband pflegt den Erfahrungsaustausch mit anderen Bibliotheksverbänden.
8. Der Verband ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.